Verleihservice für Medientechnik
Universitätsangehörige können auf die mobile Medientechnik zurückgreifen und diese für eigene Medienprojekte im Zusammenhang mit der Universität Passau einsetzen. Im Verleih befinden sich diverse Mediengeräte und Sets unterschiedlicher Ausführungen. Weitere Informationen zu den einzelnen Geräten erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Reservierung und Ausleihe
Reservierungen über das Verleihsystem sind nur möglich, wenn Sie im Uni-Netz angemeldet sind. Wenn Sie von unterwegs oder von zu Hause aus auf das Verleihsystem zugreifen möchten, müssen Sie sich vorab über den VPN-Zugang im Uni-Netz anmelden.
Für die Geräte, die Sie über das Verleihsystem buchen können, erhalten Sie vom Verleihservice ggf. eine vor Ort Einweisung. Für komplexe Geräte müssen Sie vorab verpflichtende Workshops besuchen. Bei der Ausleihe müssen Sie die Nutzungsbedingungen akzeptieren.
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie direkt auf der Internetseite des Verleihsystems.
Workshops zur Nutzung komplexer Geräte
Für die Ausleihe komplexer Geräte und Sets müssen Sie vorab einen Workshop besuchen. Eine Auswahl der gängigen Geräte inklusive der dazugehörigen Kurse, die Sie zur Ausleihe besuchen müssen, haben wir für Sie zusammengestellt:
- Mobiles Audioaufnahmegerät Zoom H2N, H4N, H6:
- 66103 ZMK-Workshop: Einführung in die Audioproduktion
- Videokamera : Panasonic AG-AC90 und AG-AC160 (große Kamera):
- 66100 ZMK-Workshop: Einführung in die Videotechnik 1
- Videokamera: Sony NEX FS-700 (für szenisches Filmen):
Für weitere Geräte, Software oder die Benutzungsberechtigung bestimmter Studioräume werden zusätzliche Kurse angeboten. Die Kurse sind generell den Teilnehmenden der jeweiligen Lehrveranstaltung vorbehalten.
Nutzungsbedingungen für die Ausleihe
I. Ein Verleih erfolgt ausschließlich an Studierende und Angehörige der Universität Passau über das universitäre Verleihsystem. Mündliche Anfragen werden nicht akzeptiert. Die Ausgabe des Equipments kann nur durch Ihr persönliches Erscheinen im Raum ZMK U06 erfolgen.
II. Verleih und Rückgabe des Equipments finden ausschließlich zu den genannten Öffnungszeiten statt.
III. Damit der Entleiher oder die Entleiherin ausleihberechtigt ist, muss er oder sie für bestimmte Geräte Kurse belegen.
IV. Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Seminaren oder anderen Lehrveranstaltungen der Universität werden bei der Reservierung bevorzugt behandelt. Der Verleih behält sich deshalb das Recht vor, Reservierungen auch abzulehnen, wenn sich Überschneidungen mit der Lehre ergeben. Ob eine Reservierung erfolgt, wird dem Entleiher oder der Entleiherin per E-Mail mitgeteilt. Die Reservierung selbst ist mindestens einen Tag vor der gewünschten Ausgabe des Geräts vorzunehmen.
V. Der Entleiher oder die Entleiherin kontrolliert gemeinsam mit einem Techniker oder einer Technikerin bei Übergabe die Leihgeräte auf Mängel. Das Ergebnis der Kontrolle wird vermerkt und vom Entleiher oder von der Entleiherin durch Unterschrift bestätigt.
VI. Der Entleiher oder die Entleiherin sorgt für die ordnungsgemäße Aufstellung und Installation der Anlagen und hat für die ggf. notwendige Überprüfung durch Behörden zu sorgen. Alle Scheinwerfer und Teile, die über Publikum montiert werden, sind mit Seilen bzw. Ketten zu sichern. Traversen, Stative und Geräte sind gegen Herab- und Umfallen sowie Kippen entsprechend zu sichern. Abhängig vom Veranstaltungsort sind auch ggf. Abspannungen vorzunehmen. Bei Traversen ist auf die zulässige Durchbiegung und auf die maximal zulässige Punktlast zu achten. Die Last ist in jedem Fall gleichmäßig zu verteilen.
VII. Das Equipment und die technische Einrichtung des ZMK dürfen nur für Zwecke des Studiums, für Projekte der angewandten Forschung und Entwicklung, der Weiterbildung oder der Öffentlichkeitsarbeit der Universität Passau benutzt werden. Eine Benutzung zu anderen (privaten oder gewerblichen) Zwecken kann nur auf gesonderten schriftlichen Antrag an das ZIM und gegebenenfalls gegen Entgelt gestattet werden.
VIII. Bei einer eigenverantwortlichen Benutzung durch Studierende außerhalb des Verantwortungsbereichs eines Mitglieds des Personals der Universität Passau gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
1. Zwischen der entleihenden Person und der Universität Passau wird ein Leihvertrag nach den §§ 598 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) abgeschlossen.
2. Die entleihende Person ist zur Rückgabe des Leihmaterials zum vereinbarten Termin verpflichtet. Erfolgt die Rückgabe nicht termingerecht, wird sie angemahnt. Dabei entstehen ab dem zweiten Tag der Terminüberschreitung Mahngebühren in Höhe von 5 Euro pro Terminüberschreitungstag und pro erfolgter Verleihbuchung. Sie können pro Verleihbuchung maximal 95 Euro erreichen.
3. Wird das Equipment innerhalb des Zeitraums von 20 Tagen zurückgebracht, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Gebühren sofort in bar gegen den Erhalt einer Quittung zu entrichten. Ist eine sofortige Barzahlung nicht möglich, kann die Verleihstelle zustimmen, dass die entleihende Person gegen Angabe der Postanschrift die Zahlung innerhalb von sieben Tagen nachholt. Bis die Zahlung vorgenommen wurde, bleibt der Benutzeraccount der Person im Verleihsystem gesperrt.
4. Erfolgt die Rückgabe nicht bis zum 21. Tag nach dem vereinbarten Termin, kann die Universität eine Ersatzbeschaffung des verliehenen Equipments vornehmen. Die Kosten hierfür trägt die entleihende Person. Diese Frist kann verlängert werden, wenn die entleihende Person hierfür gute Gründe nennt und davon auszugehen ist, dass das Equipment am Ende der verlängerten Frist zurückgegeben wird.
5. Bei Abhandenkommen ist unverzüglich eine polizeiliche Meldung sowie eine Meldung an das ZMK bzw. an das ZIM zu machen.
6. Die entleihende Person wird durch fachkundiges Personal über die Handhabung der Geräte in Kenntnis gesetzt. Bei Unklarheiten muss sich der Entleiher bzw. die Entleiherin an das technische Personal wenden. Somit gelten auch elektrische Schäden, welche durch eine unsachgemäße Bedienung erfolgen, als vom Entleiher oder von der Entleiherin verschuldet.
7. Beschädigungen sind dem Verleihs oder dem technischen Personals des ZIM sofort zu melden. Vom Entleiher oder der Entleiherin verursachte Schäden werden nach Anfall berechnet, das gilt auch für beschädigungs- oder verlustbedingt notwendige Ersatzbeschaffungen.
Stand: 03.11.2015