Ab sofort erhalten auch an der Universität Passau beschäftigte Lehrbeauftragte nach Erfassung in der Personalabteilung automatisch eine RZ-Kennung. Zur Erteilung einer RZ-Kennung ist es daher nicht mehr notwendig, einen RZ-Benutzerantrag zu stellen. Der Antrag auf erweiterte Benutzerrechte in Stud.IP ("Dozentenrechte") ist weiterhin ans InteLeC-Zentrum zu senden, falls erforderlich.
Somit werden die RZ-Kennungen für alle Beschäftigte mit Ausnahme von Praktikant/inn/en und studentischen Hilfskräften automatisch erteilt und verlängert. Weitere Informationen zur Vergabe von RZ-Kennungen finden Sie unter Benutzerkennungen.